
Gerichts-, Privat und Versicherungsgutachten
Bei Gerichtsgutachten unterscheidet man zwischen Zivil- und Strafprozessgutachten. Die Zivil- und Strafprozessordnung regeln die Tätigkeit von Sachverständigen im Verfahren. Die Aufgaben des Gerichtsgutachters umfassen folgende Tätigkeiten:
Erfahrungsgrundsätze aus seinem Fachgebiet zu vermitteln. Dabei geht das vordringlich darum einen konkreten Sach-
verhalt in einer allgemeinverständlichen Form darzulegen.
Dies ist häufig zur Vorbereitung von Beweisbeschlüssen erforderlich.
Zusätzlich gehört hierzu die Beurteilung von Fakten, die Er-
stellung von Gutachten zur Beurteilung von Kausalzusam-
menhängen, Bewertungen von vorgefundenen Eigenschaften, Feststellung und Messen von technischen Zuständen.
Tatsachenfeststellung aufgrund besonderer Sachkunde und Vermittlung von Erfahrungsgrundsätzen eines besonderen Wissensgebietes
Bei Versicherungsgutachten geht es vorwiegend um Begut-
achtung von Schäden die aus einer Schadensregulierung her ruhen, für den Versicherer oder den Versicherungsnehmer.
Dies kann bei einen Brand- oder Wasserschaden sowie Dieb-
stahl, Vandalismus oder ähnlichen Schäden der Fall sein.
Dazu gehört u.a. die Restwertbestimmung und Ermittlung
der Kosten für die Schadensbeseitigung.