Behördengutachten

In manchen Fällen ist es nötig zur Vorbereitung von Verwal-
tungsverfahren Daten zu erheben, z.B. Genehmigungsver-
fahren für technische Anlagen.

Allgemeine Feststellungsklagen:
Diese dienen der Feststellung des Bestehens oder Nichtbe-
stehens eines Rechtsverhältnisses sowie der Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes.

Feststellungsverfahren kommen auch vor, wenn es um Be-
triebsgenehmigungen oder Entziehungen von Betriebsgeneh-
migungen geht. Hierzu werden sehr oft Gutachten benötigt.

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