
Behördengutachten
In manchen Fällen ist es nötig zur Vorbereitung von Verwal-
tungsverfahren Daten zu erheben, z.B. Genehmigungsver-
fahren für technische Anlagen.
Allgemeine Feststellungsklagen:
Diese dienen der Feststellung des Bestehens oder Nichtbe-
stehens eines Rechtsverhältnisses sowie der Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes.
Feststellungsverfahren kommen auch vor, wenn es um Be-
triebsgenehmigungen oder Entziehungen von Betriebsgeneh-
migungen geht. Hierzu werden sehr oft Gutachten benötigt.